Elterngeld

Elterngeld

Pressemitteilung der CDU-Bundestagsabgeordneten Michaela Noll vom 27.09.2006:

„Mit der heutigen Verabschiedung des Elterngeldes durch Familienausschuss des Bundestages haben wir einen neuen Meilenstein in der Familienpolitik gesetzt. Durch den finanziellen Ausgleich des entfallenden Einkommens wird jungen Familien die Entscheidung für ein Kind leichter gemacht.“ Dies erklärte die CDU Bundestagsabgeordnete Michaela Noll. Am kommenden Freitag findet im Plenum die 3. und damit abschließende Lesung statt.

„Die Union hat sich bei den Verhandlungen zum Gesetz nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Familie und Beruf erhalten bleibt. Vor diesem Hintergrund trägt das Gesetz in wesentlichen Punkten die Handschrift der Union und zeigt, dass die Koalition auch bei schwierigen Fragestellungen handlungsfähig ist“, sagte Michaela Noll.

Das Gesetz, das am 01. Januar 2007 in Kraft tritt, umfasse u. a. folgende Eckpunkte:

1. Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung:
67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro netto, werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf unter 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Daneben konnte die Union ein Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro durchsetzen, das jede Familie im ersten Lebensjahr des Kindes bekommt. Durch diese Regelung wird vor allem die traditionelle Alleinverdienerfamilie unterstützt, die in der ursprünglichen Fassung leer ausgegangen wäre.

2. Geringverdienerkomponente:
Die Union hat durchgesetzt, dass bei Familien mit kleinen Einkommen (unter 1000 Euro) der Mindestbetrag aufgestockt werden kann, wenn ein besonderer Bedarf besteht. Eine Lohnersatzleistung von bis zu 100% ist möglich. Hierdurch ist es gelungen, berufstätige Eltern mit einem kleinen Einkommen nicht mit Arbeitslosengeld II-Empfängern gleichzusetzen, da für CDU/CSU der Grundsatz gilt, dass sich Arbeit immer lohnen muss!

3. Partnermonate:
Die Union hat erreicht, dass bei der Bezugsdauer des Elterngeldes – anders als ursprünglich geplant – ein Bonussystem zum Zuge kommt. Wenn sich die Eltern die Betreuungszeit teilen, wird das Elterngeld insgesamt 14 Monate gezahlt (12+2 Regelung). Falls nur ein Partner die Kindesbetreuung übernimmt erhält die Familie das Elterngeld für 12 Monate. In der ursprünglichen Fassung war für den letzten Fall eine Bezugszeit von nur 10 Monaten vorgesehen. Die Union hat sich hier erfolgreich gegen eine staatliche Gängelung bei der Frage, welcher Elternteil wann sein Kind betreut, durchgesetzt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate, wenn sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

4. Geschwisterbonus:
Mit der Einführung eines Geschwisterbonus hat CDU/CSU die klassische Familie gestärkt. Wird ein zweites Kind innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kinde geboren, wird zusätzlich zum Elterngeld 10 Prozent, mindestens aber 75 ? mehr gezahlt. Damit wurde eine seit Wochen von der Union, Verbänden und Bundesrat erhobene Forderung umgesetzt. In der ursprünglichen Regelung sollte der Bezugszeitraum für den Geschwisterbonus nur 24 Monate gelten“.

Pressemitteilung vom 27.09.2006

Die 15 wichtigsten Tipps zum Elterngeld:

Am 1. Januar 2007 wird das neue Elterngeld eingeführt. Es löst das bisherige Erziehungsgeld ab.
WELT.de erklärt, wer Elterngeld bekommen kann, wie viel gezahlt wird, und was sonst noch zu beachten ist.
Von Christina Neuhaus

Hallo, Baby: Wer nach dem 31.12. ein Kind bekommt, kann Elterngeld in Anspruch nehmen Einen Anspruch haben generell Väter und Mütter, die nach der Geburt im Job pausieren, um sich um das Kind zu kümmern.

Wie lange wird gezahlt?

Ein Elternteil kann für bis zu zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate vom Job aussetzt, wird das Elterngeld weitere zwei Monate lang bezahlt. Die Höchstdauer liegt also bei 14 Monaten. Abgesehen von den beiden Partnermonaten kann die Zeit frei unter den Partnern aufgeteilt werden. Es kann also beispielsweise jedes Elternteil sieben Monate lang Elterngeld beziehen – auch gleichzeitig. Außerdem besteht die Möglichkeit, das berechnete Elterngeld auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. So kann etwa eine Person bis zu 24 Monate lang das halbe Elterngeld bekommen.

Wie viel wird gezahlt?

Das Elterngeld richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Wer pausiert, bekommt vom Staat in der Regel 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro im Monat, der Höchstsatz bei 1800 Euro.

Kann man nebenbei arbeiten, während man Elterngeld bekommt?

Ja, allerdings sind nur Teilzeitjobs bis zu 30 Wochenstunden erlaubt. Wer mehr arbeitet, verliert den Anspruch auf Elterngeld. Gezahlt wird den Teilzeitjobbern 67 Prozent des Gehalts, auf das sie durch die geringere Arbeitszeit verzichten müssen.

Was bekommen Arbeitslose, Studenten und Geringverdiener?

All diese Gruppen haben Anspruch auf Elterngeld. Als gering verdienend gilt, wer im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich weniger als 1000 Euro im Monat verdient hat. Diese Gruppe bekommt mehr als 67 Prozent des letzten Nettogehalts – je nach vorherigem Verdienst bis zu 100 Prozent. Wer wie zum Beispiel Studenten, Schüler und Arbeitslose kein eigenes Einkommen hat, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro im Monat.

Was bekommen Selbstständige?

Sie erhalten 67 Prozent ihres vorherigen Gewinns nach Steuerabzug. Auch hier beträgt die Obergrenze 1800 Euro.

Welche Regeln gelten für Alleinerziehende?

Wer als Alleinerziehender seinen Job vorübergehend an den Nagel hängt, bekommt 14 Monate lang Elterngeld.

Bekommen auch Ausländer Elterngeld?

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz haben einen Anspruch, wenn sie in Deutschland arbeiten oder wohnen. Bei anderen Ausländern hängen die Ansprüche von der Art der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen ab.

Gibt es bei Mehrlingsgeburten mehr Geld?

Ja, pro weiterem Kind erhöht sich das Elterngeld um pauschal 300 Euro. Das heißt: Wer zum Beispiel Drillinge bekommt, hat Anspruch auf das „normale“ Elterngeld plus 600 Euro.

Gibt es einen Bonus für schnelles Kinderkriegen?

Wer in relativ kurzen Abständen Kinder bekommt, für den wird das Elterngeld erhöht. Zum einen wird die Berechnungsgrundlage etwas verändert. Zum anderen wird der dann berechnete Betrag um zehn Prozent erhöht, wobei die Erhöhung mindestens 75 Euro beträgt. Der höhere Betrag kann beansprucht werden, bis das ältere Geschwisterchen drei Jahre alt ist. Gibt es im Haushalt mit der Geburt des jüngsten Kindes drei oder mehr Kinder, dürfen mindestens zwei Geschwister noch
nicht sechs Jahre alt sein.

Wie werden Leistungen wie Kindergeld und Mutterschaftsgeld angerechnet?
Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird in der Regel voll auf das Elterngeld angerechnet. Das Kindergeld dagegen wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Es wird in gleicher Höhe wie bisher gezahlt.

Wirkt sich das Elterngeld auf Unterhaltszahlungen aus?
Ja, die Leistung wird in diesem Fall zum Einkommen hinzugerechnet, das als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt herangezogen wird. Das gilt sowohl für jemanden, der Unterhalt zahlt, als auch für jemanden, der Unterhalt bekommt. Allerdings wird nur der Teil des Elterngeldes angerechnet, der 300 Euro übersteigt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich die Grenze entsprechend.

Muss man vom Elterngeld Steuern zahlen?

Nein, das Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings ist es „progressionsrelevant“. Das bedeutet, dass es vom Finanzamt bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt. Auf das übrige Einkommen wird also ein höherer Steuersatz angewendet.

Wo kann man das Elterngeld beantragen und welche Fristen sind zu beachten?

Die Leistung muss schriftlich beantragt werden. Vordrucke liegen nicht nur in den Elterngeldstellen, sondern oft auch in Krankenhäusern mit Entbindungsstationen und bei den Krankenkassen aus. Zu viel Zeit sollte man sich nicht lassen mit der Beantragung: Geht der Antrag ein, wird für maximal drei Monate rückwirkend Geld gezahlt. Spätestens wenn das Kind drei Monate alt wird, sollte also der Antrag gestellt werden.

Wo finde ich weitere Informationen und Ausnahmeregelungen?

Das Bundesfamilienministerium hat umfangreiche Informationen über das Elterngeld ins Internet gestellt. Unter anderem gibt es eine kostenlose Broschüre im PDF-Format, in der auch Ausnahmen und Sonderfälle erläutert werden. Wer berechnen will, wie viel Elterngeld ihm und seiner Familie zusteht, findet im „Elterngeldrechner“ ein entsprechendes Instrument.

(Artikel erschienen am 29.12.2006 in der „WELT“)

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